Desinfektion Trinkwasserleitung
Hygienischer Umbau der Wassererwärmung
Für Mietwohnhäuser mit zwei oder mehr Wohnungen sind regelmäßige Trinkwasserproben alle 3 Jahre (DVGW-Arbeitsblatt W 551) vorgeschrieben, die auf Legionellen untersucht werden. Die Beprobung nehmen geschulte Mitarbeiter vor. Danach wird die Wasserprobe bei einem zugelassenen Hygieneinstitut untersucht und ausgewertet.
Wenn die vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden, dann ist der Hauseigentümer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Hier können wir Ihnen helfen. Lösungen können sein:
- Spülen der Trinkwasserleitung mit desinfizierender und keimtötender Wirkung
- Bauliche Änderungen an der Trinkwasserleitung oder am Trinkwassersystem, damit die Installation den Normen entspricht (DIN-1988 und DVGW-Arbeitsblätter)
Gesundheitsrisiko Warmwasserbereiter – wir sehen genauer hin
Ganz besonderes Augenmerk richten wir auf den Warmwasserbereiter, da sich hier oft Brutnester von Bakterien bilden, die das Trinkwasser verunreinigen und zu Gesundheitsschäden führen können.
Unser Tipp: Nur die Menge Wasser erwärmen, die Sie auch verbrauchen
Bei der Neuinstallation von Trinkwassererwärmungsanlagen achten wir besonders darauf, die Trinkwasseranlage nach dem Durchflussprinzip (Frisch-Warmwasser-Station) zu installieren – der Vorteil: Hier wird nur das von Ihnen verwendete Wasser erwärmt und sofort verbraucht. Es gibt keine langen Verweil- und Stagnationszeiten wie bei einem herkömmlichen Warmwasserspeicher.
Besseres Trinkwasser – mit Strohal Anlagenbau in Staufenberg.